Rat und Politik

Nach einer Kommunalwahl beginnt für die Ratsmitglieder mit der Annahme der Wahl, frühestens mit dem Beginn der Wahlperiode, die Mitgliedschaft im Stadtrat sowie in den verschiedenen Ausschüssen. Die Dauer beträgt fünf Jahre.
Die laufende Wahlperiode begann am 01.11.2021 und endet am 31.10.2026.
Die Ratsmitglieder üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus.
Der Bürgermeister lädt die Ratsmitglieder schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung sowie aller Unterlagen zu der jeweiligen Sitzung ein.
Im Ratsinformationssystem finden Sie Informationen zu den öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien.

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