Nach einer Kommunalwahl beginnt für die Ratsmitglieder mit der Annahme der Wahl, frühestens mit dem Beginn der Wahlperiode, die Mitgliedschaft im Stadtrat sowie in den verschiedenen Ausschüssen. Die Dauer beträgt fünf Jahre.
Die laufende Wahlperiode begann am 01.11.2021 und endet am 31.10.2026.
Die Ratsmitglieder üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus.
Der Bad Bentheimer Stadtrat besteht aus 31 Mitgliedern. 30 von ihnen werden bei den Kommnunalwahlen persönlich oder über die Listen der Parteien in das Gremium gewählt, ein Sitz gehört dem amtierenden Bürgermeister.
Als oberstes Beschlussorgan der Stadt bestimmt der Rat über wichtige Angelegenheiten. Dazu gehören vor allem der Erlass, die Änderung sowie die Aufhebung von Satzungen sowie das Festsetzen öffentlicher Abgaben. Hinzu kommen die Verfügung über das Gemeindevermögen, die Aufnahme von Krediten durch die Stadt, die Übernahme von Bürgschaften sowie die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.