Pressemitteilung: Bad Bentheim bekommt einen digitalen Zwilling

27.02.2024

Mit der kommunalen Wärmeplanung erhält die Stadt Bad Bentheim einen digitalen Zwilling, der die Gemarkung mit seinen 8 Ortsteilen in digitaler Form abbildet.
Was hat Mann/Frau sich darunter vorzustellen?
Im Kontext der kommunalen Wärmeplanung in Bad Bentheim wird ein digitaler Zwilling verschiedene Anwendungen haben, um die Effizienz, Nachhaltigkeit und Planung von Wärmeversorgungssystemen zu verbessern.

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Pressemeldung: Kommunale Wärmeplanung in Bad Bentheim gestartet

08.02.2024

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird die Planungsgrundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung für die Stadt Bad Bentheim geschaffen.

Im Rahmen des Förderprogramms der Zukunft, Umwelt, Gesellschaft (ZUG) gGmbH bearbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit der evety GmbH, der DigiKoo GmbH und vielen Akteuren die kommunale Wärmeplanung für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Bad Bentheim.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Herausforderungen der einzelnen Ortsteile, Maßnahmen zu identifizieren, die eine schrittweise klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen, welche langfristig in den strategisch angelegten Prozess der Stadtentwicklung integriert werden soll.

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Gebäudeenergiegesetz 2024

(Stand 12.01.2024)
Die Fristen für 2024 und darüber hinaus

Die Heizung muss fähig sein, 65% erneuerbare Energien zu nutzen, wenn sie in Neubaugebieten in Neubauten (Bauanträge ab Januar 2024 gestellt) eingesetzt werden sollen.

Bei Städten kleiner als 100.000 Einwohner gilt die Pflicht, eine Heizung zu nutzen, die zu 65% erneuerbare Energien nutzen kann, frühestens ab 2026. Gibt es in den Kommunen jedoch schon eine Gebietsausweisung, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.


Kein Heizungstausch vorgeschrieben

Funktionierende Heizungen können erstmal weiterbetrieben werden. Auch wenn diese kaputt gehen und repariert werden können, ist kein Heizungstausch vorgeschrieben.


Irreparabel beschädigte Heizungen

Für Heizungen, die nicht mehr repariert werden können, gilt eine Übergangslösung. Es dürfen bis 2028 weiterhin Öl- und Gasheizungen verbaut werden, ab 2029 müssen die jedoch einen stetig wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen:

2029: mindestens 15% erneuerbare Energien

2035: mindestens 30% erneuerbare Energien

2040: mindestens 60% erneuerbare Energien

2045: 100% erneuerbare Energien

Die Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans im Gemeinderat löst nicht automatisch das "Scharfschalten" des Gebäudeenergie-Gesetzes mit Anforderung von 65% EE-Wärme bei Heizungserneuerung aus. Dies erfolgt laut Wärmeplanungsgesetz für Gemeinden automatisch ab dem 30.06.2026/28 oder davor nur durch einen optionalen, separaten Beschluss für (Teil-) Gebiete.


Austauschpflicht von Heizkesseln die älter als 30 Jahre sind

Bereits heute gilt die Verpflichtung, Heizkessel die älter als 30 Jahre sind, gegen neue auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel.

Ab 2045 dürfen Gebäude jedoch nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

regelungstext.pdf

Kommunale Wärmeplanung

19.12.2023

Die Auswahl einer zukunftsfähigen und gleichzeitig den eigenen Bedürfnissen angepasste Heizmethode stellt viele Hauseigentümer und Mieter vor große Herausforderungen. Welche Art der Heizung ist geeignet? Was mache ich mit meiner alten Heizungsanlage?

Um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen und gleichzeitig eine Hilfestellung zu geben, erstellt die Stadt Bad Bentheim im kommenden Jahr zusammen mit dem Ingenieurbüro evety aus Essen ein Konzept für eine kommunale Wärmeplanung.

Die Basis für den kommunalen Wärmeplan ist dabei eine umfassende Bestandsaufnahme und -analyse der aktuellen Wärmeversorgung in der Stadt.

In Kooperation mit zahlreichen Akteuren wird daher untersucht, wie hoch der aktuelle Wärmebedarf ist beziehungsweise welche Wärmesysteme genutzt werden. Auch die Gebäude Sanierungsquote in Bad Bentheim spielt eine zentrale Rolle.

Im Nachgang zur Erfassung des Ist-Zustandes erfolgt eine Darstellung von Einsparungspotenzialen beziehungsweise eine Beurteilung des Einsatzes von erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten.

Auf der Grundlage der Erkenntnisse wird ein Wärmeplan zur zukünftigen Wärmeversorgung der einzelnen Ortsteile und Gebiete der Stadt Bad Bentheim aufgezeigt.

Dabei werden Stadtgebiete identifiziert, in denen eine dezentrale Versorgung über Wärmepumpen oder zum Beispiel Pelletheizungen erfolgen kann. Andererseits wird prognostiziert, wo Wärmenetze erweitert oder neu entstehen können.

Der Wärmeplan stellt eine Orientierung dar, in welchen Bereichen der Stadtbezirke welche Formen nachhaltiger Energien zur Verfügung stehen.

Abschließend werden Maßnahmen vorgeschlagen beziehungsweise ein Zeitplan definiert, um schrittweise die Wärmeversorgung auf klimafreundliche Heizmethoden umzustellen.

Während der Planungsphasen wird ein Fokus darauf gelegt, dass alle relevanten Akteure inklusive der Bürger und Bürgerinnen regelmäßig informiert und mitgenommen werden.

Eine Bürgerbeteiligung zur aktiven Mitarbeit beziehungsweise Zuarbeit ist für eine gute, kommunale Wärmeplanung wichtig.

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Förderung

Zuwendungsempfänger: Stadt Bad Bentheim

Titel: “KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Bad Bentheim“

Laufzeit: 2023-25

Förderkennzeichen: 67K25752

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Betrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristigen Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr Profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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