Die nachstehenden Angaben machen wir nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne rechtliche Gewähr. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Das Team von der Wirtschaftsförderung und vom Stadtmarketing Bad Bentheim:
A. Bökenfeld und C. Lacina
boekenfeld(at)stadt-badbentheim.de
lacina(at)stadt-badbentheim.de
Stand: 25. März 2020, 12.00 Uhr
Eine gute Übersicht des Bundesfinanzministeriums dazu, wie umfassend versucht wird, die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und Privatpersonen zu bewältigen.
Solltet Ihr Fragen haben, dann wendet Euch bitte weiter an uns!
Stand 09.04.2020
Wenn es aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich ist, angefallene Steuern in diesem Jahr zu zahlen, dann können diese Unternehmen einen entsprechenden Antrag bis zum 31. Dezember 2020 stellen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, Steuervorauszahlungen anpassen zu lassen, auch hier kann ein Antrag gestellt werden, z. B für:
Beantragung beim örtlichen Finanzamt, Bad Bentheim
Weitere Informationen bekommen Sie beim Land Niedersachsen
Hinweis zu Vollstreckungen:
Wenn ein Vollstreckungsschuldner dem Finanzamt mitteilt, dass dieser unmittelbar von der Krise in seinem Unternehmen betroffen ist, so soll bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen werden.
Kurzarbeitergeld ergibt sich aus der Arbeitslosenversicherung und wird bei vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen oder anderen unabwendbaren Gründen beruht, gewährt.
Die Vorteile von Kurzarbeitergeld sind nachstehend aufgeführt:
Beantragung bei der Agentur für Arbeit, Nordhorn:
KfW-Unternehmerkredite (für Bestandsunternehmen) oder ERP-Gründerkredite-Universell (für junge Unternehmen unter fünf Jahren) können nun leichter abgeschlossen werden. Es ist in Planung, die Risikoübernahmen für Betriebsmittelkredite von 80 % auf 90 % zu erhöhen.
Es gibt keine Filiale der KfW. Ansprechpartner sind ausschließlich die Hausbanken oder die Niedersächsische Förderbank (N-Bank).
Beantragung bei der zuständigen Hausbank
Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können finanzielle Hilfen im Wert von bis zu 9.000 € für 3 Monate beantragen. Bei Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern können finanzielle Hilfen im Wert von bis zu 15.000 € für 3 Monate beantragt werden. Der Bund will hierfür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Die Beschlüsse im Bundestag und Bundesrat sollen bis zum 27.03.2020 erfolgen. Auszahlung ab nächste Woche, so die Information aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Beantragung bei der zuständigen Hausbank
Alle Firmen sollen davon profitieren, dass die KfW den Anteil an der Haftungsübernahme von Krediten von 80 auf 90 Prozent erhöht. Dafür hat die Bundesregierung die Zustimmung der EU-Kommission erhalten.
Das Infektionsschutzgesetz greift dann, wenn Unternehmer oder ihre Mitarbeiter direkt oder indirekt vom Coronavirus betroffen sind und sich in ärztlich angeordneter Quarantäne befinden.
Grundsätzlich gilt, dass jeder verpflichtet ist, den Schaden möglichst gering zu halten. Wer seine Arbeit auch im Homeoffice erledigen kann, sollte das tun. Denn er hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen gemäß Infektionsschutzgesetz.
Die Bundesregierung will die Mieter und Schuldner schützen, so auch die Unternehmen. Sie sollen Leistungen/Zahlungen verweigern können, ohne mit rechtlichen Folgen konfrontiert zu werden. Dieser Beschluss gilt nach aktuellem Stand für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden und bis zum 30. September 2020. Dies gilt ebenso für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume.
Die Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung, um von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen vor der Insolvenz zu schützen, wird bereits von der Bundesregierung in die Hand genommen.
Es gibt ein beschlossenes Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September für die betroffenen Unternehmen.
Die Voraussetzung hierbei soll sein, dass die Hintergründe der Insolvenz auf die Pandemie zurückzuführen seien. Des Weiteren müssen betroffene Unternehmen öffentliche Hilfen beantragen, auch müssen Chancen auf die Wiederherstellung existenzerhaltender Gewinne bestehen. Die Maßnahmen sind vom Unternehmen beglaubigt zu belegen.
Am 25.3.2020 erschienen Sondernewsletter des Landkreises Grafschaft Bentheim:
Corona-Hilfen für niedersächsische Unternehmen stehen bereit – Bund und Länder arbeiten eng zusammen.