Für den Besuch im Rathaus gelten ab Montag, den 29. November 2021, die 3G-Regelungen.
Bürgerinnen und Bürger (ab 18 Jahren) müssen beim Betreten des Rathauses einen Nachweis über die Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis vorlegen.
Die Regelungen gelten auch für die Außenstellen.